| Seit Urzeiten existieren Bauwerke, die aufgrund ihres ästhetischen Reizes und/oder imposanten Dimensionen auch massive historische Gefährdungen durch Eroberungen, Änderung der herrschenden Religion etc überdauern und weiter erhalten werden, häufig geschützt durch „Umwidmungen“ (Beispiele Pantheon in Rom, Hagia Sophia, Felsendom in Jerusalem, Mezquita von Córdoba). Hier ist aber höchstens von Vorformen des Denkmalschutzes zu sprechen. Die – vergebliche – Agitation zur Erhaltung der konstantinischen Basilika an der Stelle, wo sich heute der römische Petersdom befindet, berief sich bereits auf Unvordenklichkeit und Tradition und kann als Vorstufe modernen Denkmalschutzdenkens gelten. Dieses erwuchs einerseits aus dem Rationalismus der Aufklärung. Vor allem die Französische Revolution mit ihrer staatlich geförderten Säkularisierung trug dazu bei, die „Aura“ alter Bauwerke zu entsakralisieren und musealisieren. Andererseits bewirkten die zerstörerischen Exzesse eben jener Revolutionepoche (Beispiel: Zerstörung des Klosteranlage von Cluny) in der Epoche der Restauration nach 1815 eine besondere Zuwendung zum Althergebrachten und zur Tradition, die auch von den wieder eingesetzten vorrevolutionären Dynastien nach Kräften gefördert wurde. In diesem Spannungsfeld entstanden im frühen 19. Jahrhundert die ersten Denkmalschutzgesetze und sie bestimmt auch weiterhin die Diskussion um den Denkmalschutz, der als Anliegen breiter Kreise konservativ-bewahrenden Charakter hat, von „progressiven Eliten“ im kulturellen und Wirtschaftsbereich aber häufig als verlogene Sentimentalität und Hemmschuh der Entwicklung dargestellt wird. Die gegenwärtigen Diskussionen spielen sich dabei zum Teil bereits auf globalisierter Ebene ab, siehe die vielerorts ablaufenden Debatten um das Weltkulturerbe im Sinne der UNESCO und um die Aktivitäten von ICOMOS. |